Wann kann ich mein Kind in der Schule anmelden?
Bitte kommen Sie im Zeitraum von Freitag, 3. Februar bis Freitag, 24. Februar 2023, mit dem Ausdruck der „Online-Anmeldung“ (bitte vergessen Sie bei der Online-Anmeldung zuhause nicht auf den Button „Speichern“ zu klicken und das Anmeldeformular auszudrucken) und der Schulnachricht der vierten Klasse Volksschule zu uns an die Schule ins Sekretariat im ersten Stock zur Anmeldung. Die genauen Zeiten der Anmeldung und die Anmeldemodalitäten können Sie schon jetzt auf der Homepage im letzten Teil des Foliensatzes der „Schul-Info-Folien-Präsentation“ einsehen. Zur Schulpräsentation kommen Sie über dem Link www.bgzwn.at. Ab dem ersten Anmeldetag (wirklich genau am Freitag, 3. Februar) ist die Online-Anmeldung auf der Startseite mit einem Link unter dem Titel „Zur Online-Anmeldung“ erreichbar.
Bekomme ich bei der Anmeldung Unterstützung?
Ja, wir haben für Sie während des Anmeldezeitraums Unterstützung organisiert. In der Aula zwei vor dem Sekretariat sind Computerstationen aufgebaut. Dort können Sie, wenn Sie zuhause nicht die notwendigen technischen Möglichkeiten und Gerätschaften haben, die Online-Anmeldung (diese ist leider zwingend notwendig) durchführen. Vor Ort betreuen Sie unsere LehrerInnen und SchülerInnen. Nach der Speicherung und dem Druckvorgang kommen Sie bitte mit dem fertigen Formular und den Semesternachrichten der vierten Klasse Volksschule in das Sekretariat zum Abschluss der Anmeldung. Hier warte ich mit einem weiteren Beratungsteam auf Sie, falls Fragen zur Aufnahme auftreten. Ich kann Sie auch über den Stand und die Reihung Ihrer Anmeldung beraten. Wenn Sie zuhause die technischen Möglichkeiten haben, erledigen Sie die Online-Anmeldung bitte vorab. So sparen Sie sich Zeit und bringen uns nicht an den Rand der Unterstützungskapazitäten.
Muss ich persönlich zur Anmeldung in die Schule kommen?
Ja, bei der Anmeldung, bei der Sie die Anmeldeunterlagen persönlich abgeben und mit Ihrer Unterschrift zeichnen müssen, bitten wir Sie um Ihren persönlichen Besuch. Ihr Kind kann gerne mitkommen, muss es aber nicht.
Welche Dokumente sind zur Anmeldung mitzubringen?
Mitzubringen sind der Ausdruck der Online-Anmeldung und die Schulnachricht der vierten Klasse Volksschule und – gestatten Sie mir eine kleine Anmerkung in eigener Sache – die Bereitschaft, mit uns die nächsten acht Jahre konstruktiv, respektvoll und wertschätzend zusammenzuarbeiten.
Gibt es eine Aufnahmeprüfung?
Ja/Nein! Ein klares „Nein“ für alle, die zu uns in die AHS-Klassen kommen wollen und die sich im Laufe des zweiten Schuljahres, nach eingehender Information und Beratung, für einen der drei Schulzweige KRG, WRG und GYM entscheiden und ab der dritten Klasse in diesen Schulformen mit uns zur Matura gehen.
Ein klares „Ja“ für die Aufnahme in unsere SRG-Klassen. Da die Schulform SRG schulrechtlich als eine Sonderform: „Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung“ geführt wird, ist schulgesetzlich eine motorische Eignungsprüfung vorgeschrieben. Diese besteht aus sechs Teilen und die Inhalte können Sie auf unserer Homepage unter dem Pfad „Unsere Schule à Aufnahme und Eignungstest“ einsehen.
Wann ist der Termin der sportlichen Eignungsprüfung?
Die motorische Eignungstestung findet in zwei Gruppen am Mittwoch, 22. Februar 2023 von 08:00 bis 16:00 Uhr statt. Wir laden alle SRG-AufnahmewerberInnen und deren Eltern um 08:00 Uhr zur Begrüßung in die Sporthalle A ein. Nach der Begrüßung und der Erklärung des Testablaufs verabschieden wir die Eltern und unsere zukünftigen „ErstklasslerInnen“ werden von den SportlehrerInnen bei den unterschiedlichen Stationen der Prüfung betreut.
Was wird bei der sportlichen Eignungsprüfung abgeprüft?
Bei diesem Eignungstest, der aus sechs Teilen besteht, werden, in der Fachsprache gesprochen, die konditionellen und koordinativen Basisfähigkeiten getestet. Die Inhalte der Eignungsprüfung können Sie auf unserer Homepage unter dem Pfad „Unsere Schule à Aufnahme und Eignungstest“ einsehen. An den sechs einzelnen Stationen werden Punkte vergeben, die bei der Gesamtwertung addiert werden. Die erreichte Gesamtpunktezahl entscheidet über die Eignung des geforderten Limits und in Folge auch über die Reihung der AufnahmewerberInnen - in Zusammenschau mit den Semesternoten der vierten Klasse Volksschule aus Deutsch, Mathematik und Sachkunde.
Welches Zeugnis und welche Noten zählen bei der Reihung als Aufnahmekriterium?
Das für die Aufnahme ins Gymnasium entscheidende Zeugnis ist die Schulnachricht der vierten Klasse Ihrer Volksschule. An unserer Schule ist nur die Vorlage dieser Schulnachricht notwendig. Für die Aufnahme sind die drei Noten der Schulnachricht aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht ausschlaggebend.
Gibt es sonstige Aufnahmekriterien?
Ja, die AHS-Eignung aus der Volksschule ist notwendig. Diese liegt jedenfalls vor, wenn im Schlusszeugnis der vierten Klasse Volksschule kein „Befriedigend“ in den Pflichtgegenständen aufscheint.
Ist es richtig, dass für eine Aufnahme ein Zeugnis mit ausschließlich „Sehr Gut“ notwendig ist?
Nein, ein ganz klares Nein.
Oft höre ich diese Gerüchte in Wiener Neustadt und Umgebung, aber sie sind nicht korrekt. Im SRG entscheidet die sportliche Eignung in hohem Maße. Mit guten Leistungen bei der Eignungsprüfung können die Noten „Gut“ der Schulnachrichten ausgeglichen werden.
Für die AHS-Klassen kann ich die Antwort noch nicht so eindeutig geben, da ich zum jetzigen Zeitpunkt die Anzahl der AufnahmewerberInnen nicht kenne. Wenn Ihr Kind und Sie die Meinung und das Gefühl haben, dass unsere Schule die richtige ist, kommen Sie zur Anmeldung. Dort warte ich mit einem Lehrerteam und werde, im Zuge unseres Aufnahmecoachings, gemeinsam mit Ihnen die Noten der Semesternachricht sichten. Nach Abschätzung des aktuellen Anmeldestandes kann ich Sie für die weitere Vorgehensweise sehr gut beraten.
Unser Wunsch deckt sich mit Ihrem – wir wollen SchülerInnen, für die wir eine gute Schule sind und die gut in unsere Schule passen, auch einen Schulplatz an unserer Schule geben.
Wie erfahre ich, ob mein Kind aufgenommen ist?
Sie erfahren bis spätestens 3. März 2023, ob Ihrem Kind ein Schulplatz an unserer Schule zugewiesen wird. Diese Zusage ist bindend - unter der Voraussetzung, dass Ihr Kind im Schlusszeugnis die AHS-Eignung nicht verliert. Damit haben Sie, bei einer etwaigen Schulplatz-Absage, noch Zeit und Möglichkeit, einen weiteren guten Schulplatz (und davon gibt es viele) in unserer Bildungsregion zu finden.
Gibt es eine Warteliste?
Ja, es sind die AufnahmewerberInnen, welche hinter den angeschriebenen SchülerInnen mit einem zugewiesenen Schulfixplatz liegen. Wenn Schulplätze nicht in Anspruch genommen werden, werden die Wartelisten-SchülerInnen nachnominiert. Aber ehrlich gesagt, das kommt ganz selten vor.
Gibt es eine Möglichkeit, die Schule, im Zuge eines Schnuppertages, unverbindlich kennenzulernen?
Ja, nach Vereinbarung mit der Direktion besteht diese Möglichkeit.