Bitte kommen Sie im Zeitraum von Freitag, 2. Februar bis Freitag, 23. Februar 2024,
mit dem Ausdruck der „Online-Anmeldung“ (bitte vergessen Sie bei der Online-
Anmeldung zuhause nicht auf den Button „Speichern“ zu klicken und das
Anmeldeformular auszudrucken) und der Schulnachricht der vierten Klasse
Volksschule zu uns an die Schule ins Sekretariat im ersten Stock zur Anmeldung. Die
genauen Zeiten der Anmeldung und die Anmeldemodalitäten können Sie schon jetzt
auf der Homepage im letzten Teil des Foliensatzes der „Schul-Info-Folien-
Präsentation“ einsehen. Zur Schulpräsentation kommen Sie über dem Link
www.bgzwn.at. Ab dem ersten Anmeldetag (wirklich genau am Freitag, 2. Februar
2024) ist die Online-Anmeldung auf der Startseite mit einem Link unter dem Titel „Zur
Online-Anmeldung“ erreichbar.

Ja, wir haben für Sie während des Anmeldezeitraums Unterstützung organisiert. In der
Aula zwei vor dem Sekretariat sind Computerstationen aufgebaut. Dort können Sie,
wenn Sie zuhause nicht die notwendigen technischen Möglichkeiten und
Gerätschaften haben, die Online-Anmeldung (diese ist leider zwingend notwendig)
durchführen. Vor Ort betreuen Sie unsere LehrerInnen und SchülerInnen. Nach der
Speicherung und dem Druckvorgang kommen Sie bitte mit dem fertigen Formular und
den Semesternachrichten der vierten Klasse Volksschule in das Sekretariat zum
Abschluss der Anmeldung. Hier warte ich mit einem weiteren Beratungsteam auf Sie,
falls Fragen zur Aufnahme auftreten. Ich kann Sie auch über den Stand und die
Reihung Ihrer Anmeldung beraten. Wenn Sie zuhause die technischen Möglichkeiten
haben, erledigen Sie die Online-Anmeldung bitte vorab. So sparen Sie sich Zeit und
bringen uns nicht an den Rand der Unterstützungskapazitäten.

Ja, bei der Anmeldung, bei der Sie die Anmeldeunterlagen persönlich abgeben und
mit Ihrer Unterschrift zeichnen müssen, bitten wir Sie um Ihren persönlichen Besuch.
Ihr Kind kann gerne mitkommen, muss es aber nicht.

Mitzubringen sind der Ausdruck der Online-Anmeldung und die Schulnachricht der
vierten Klasse Volksschule und – gestatten Sie mir eine kleine Anmerkung in eigener
Sache – die Bereitschaft, mit uns die nächsten acht Jahre konstruktiv, respektvoll und
wertschätzend zusammenzuarbeiten.

 

Ja/Nein! Ein klares „Nein“ für alle, die zu uns in die AHS-Klassen kommen wollen und
die sich im Laufe des zweiten Schuljahres, nach eingehender Information und
Beratung, für einen der drei Schulzweige KRG, WRG und GYM entscheiden und ab
der dritten Klasse in diesen Schulformen mit uns zur Matura gehen.
Ein klares „Ja“ für die Aufnahme in unsere SRG-Klassen. Da die Schulform SRG
schulrechtlich als eine Sonderform: „Realgymnasium unter besonderer
Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung“ geführt wird, ist schulgesetzlich eine
motorische Eignungsprüfung vorgeschrieben. Diese besteht aus sechs Teilen und die
Inhalte können Sie auf unserer Homepage unter dem Pfad „Unsere Schule 
Aufnahme und Eignungstest“ einsehen.

 

Die motorische Eignungstestung findet in zwei Gruppen am Mittwoch, 21. Februar
2024 ab 08:00 Uhr statt. Wir laden alle SRG-AufnahmewerberInnen und deren Eltern
um 08:00 Uhr zur Begrüßung in die Sporthalle A ein. Nach der Begrüßung und der
Erklärung des Testablaufs verabschieden wir die Eltern und unsere zukünftigen
„ErstklasslerInnen“ werden von den SportlehrerInnen bei den unterschiedlichen
Stationen der Prüfung betreut.

Bei diesem Eignungstest, der aus sechs Teilen besteht, werden, in der Fachsprache
gesprochen, die konditionellen und koordinativen Basisfähigkeiten getestet. Die
Inhalte der Eignungsprüfung können Sie auf unserer Homepage unter dem Pfad
„Unsere Schule  Aufnahme und Eignungstest“ einsehen. An den sechs einzelnen
Stationen werden Punkte vergeben, die bei der Gesamtwertung addiert werden. Die
erreichte Gesamtpunktezahl entscheidet über die Eignung des geforderten Limits und
in Folge auch über die Reihung der AufnahmewerberInnen - in Zusammenschau mit
den Semesternoten der vierten Klasse Volksschule aus Deutsch, Mathematik und
Sachkunde.

 

Das für die Aufnahme ins Gymnasium entscheidende Zeugnis ist die Schulnachricht
der vierten Klasse Ihrer Volksschule. An unserer Schule ist nur die Vorlage dieser
Schulnachricht notwendig. Für die Aufnahme sind die drei Noten der Schulnachricht
aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht ausschlaggebend.

Ja, die AHS-Eignung aus der Volksschule ist notwendig. Diese liegt jedenfalls vor, wenn im Schlusszeugnis der vierten Klasse Volksschule kein „Befriedigend“ in den Pflichtgegenständen aufscheint.

Nein, ein ganz klares Nein.
Oft höre ich diese Gerüchte in Wiener Neustadt und Umgebung, aber sie sind nicht
korrekt. Im SRG entscheidet die sportliche Eignung in hohem Maße. Mit guten
Leistungen bei der Eignungsprüfung können die Noten „Gut“ der Schulnachrichten
ausgeglichen werden.
Für die AHS-Klassen kann ich die Antwort noch nicht so eindeutig geben, da ich zum
jetzigen Zeitpunkt die Anzahl der AufnahmewerberInnen nicht kenne. Wenn Ihr Kind
und Sie die Meinung und das Gefühl haben, dass unsere Schule die richtige ist,
kommen Sie zur Anmeldung. Dort warte ich mit einem Lehrerteam und werde, im Zuge
unseres Aufnahmecoachings, gemeinsam mit Ihnen die Noten der Semesternachricht
sichten. Nach Abschätzung des aktuellen Anmeldestandes kann ich Sie für die weitere
Vorgehensweise sehr gut beraten.
Unser Wunsch deckt sich mit Ihrem – wir wollen SchülerInnen, für die wir eine gute
Schule sind und die gut in unsere Schule passen, auch einen Schulplatz an unserer
Schule geben.

Sie erfahren bis spätestens 2. März 2024, ob Ihrem Kind ein Schulplatz an unserer
Schule zugewiesen wird. Diese Zusage ist bindend - unter der Voraussetzung, dass
Ihr Kind im Schlusszeugnis die AHS-Eignung nicht verliert. Damit haben Sie, bei einer
etwaigen Schulplatz-Absage, noch Zeit und Möglichkeit, einen weiteren guten
Schulplatz (und davon gibt es viele) in unserer Bildungsregion zu finden.

Ja, es sind die AufnahmewerberInnen, welche hinter den angeschriebenen
SchülerInnen mit einem zugewiesenen Schulfixplatz liegen. Wenn Schulplätze nicht in
Anspruch genommen werden, werden die Wartelisten-SchülerInnen nachnominiert.
Aber ehrlich gesagt, das kommt ganz selten vor.

Ja, nach Vereinbarung mit der Direktion besteht diese Möglichkeit.